Geschäftsnummer: | 03.1125 |
Eingereicht von: | Grobet Christian |
Einreichungsdatum: | 03.10.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Schweiz; Französischen; Bundesrat; Angehören; Stationäre; Ambulante; Behandeln; Können; Gebrauch; Recht; Gesetzlichen; Schweizerischen; Krankenversicherung; Informieren; Staatsangehörigen; Schweizer; Wohnhaften; Grenzgebiet; Sind; Fortgeschritten; Behörden; Verhandlungen; Behandlungen |
Kann der Bundesrat darüber informieren, wie weit seine Verhandlungen mit den französischen Behörden schon fortgeschritten sind, damit die im französischen Grenzgebiet wohnhaften Schweizer Staatsangehörigen, die einer schweizerischen Krankenversicherung angehören, von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch machen können, sich in der Schweiz behandeln zu lassen (ambulante und stationäre Behandlungen)?